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AGB

Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von TAXI COSIC erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheits, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam.

Auftragserteilung und Vertragsabschluß
Die Angebote der Firma TAXI COSIC sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch uns. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber sämtliche, uns zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie z.B. Name und Adresse des Auftraggebers, Auftrags - Ort, Datum, Anzahl der Personen, Anzahl der Gepäckstücke, mitzuteilen.
Informationen und Daten müssen der Firma TAXI COSIC innerhalb eines Tages und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen. TAXI COSIC ist ferner nicht verpflichtet die überlieferten Daten bzw. Unterlagen auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.
TAXI COSIC bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass TAXI COSIC die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt.
Eine Buchung über das Online Buchungsformular ist rechtsverbindlich, bedarf jedoch auch immer der schriftlichen Bestätigung durch TAXI COSIC.

Preise
Soweit nicht anders vereinbart, gilt grundsätzlich immer die aktuelle Preisangabe der Firma TAXI COSIC. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen.
Die Firma TAXI COSIC hält sich an die in seinem Angebot abgegebenen Preise 90 Tage gebunden, darüber hinaus bedarf es einer neuen Absprache.

Ihr Gepäck
Im Reisepreis ist die Beförderung des sog. Freigepäcks inbegriffen. Die Freigepäcksgrenze beträgt pro Person
• für Handgepäck 1 Stück (Masse 85 cm x 55 cm x 30 cm) und
• für Reisegepäck 1 Stück.
Kinder unter 2 Jahren mit Sitzanspruch haben Anspruch auf Freigepäck

Übergepäck:
Als sogenanntes Übergepäck gilt Gepäck, das die Freigepäckgrenze überschreitet, als Sonder- gepäck alle unüblichen Gepäckstücke, Fahrräder, Sportgeräte, Waffen, Tiere usw. Wenn Sie Sonder- und/oder Übergepäck transportieren möchten, müssen Sie uns dies zwingend bei der Buchung anmelden, denn die Ladekapazität der KFZ über die Freigepäckgrenze hinaus ist knapp bemessen.
Entscheidungsgrundlagen für die Mitnahme von Sondergepäck sind vor allem die verfügbare Kapazität und allenfalls Sicherheitsaspekte.
Wir behalten uns vor, bei Überschreitung der Ladekapazität die Beförderung des Sonder-/Übergepäcks abzulehnen. Gegebenenfalls werden wir Sie rechtzeitig kontaktieren.
Die Mitnahme eines (1) Rollstuhls pro behinderten Passagier ist zugelassen und unentgeltlich, sofern dies bei der Buchung mitgeteilt wurde. Vorbehalten bleibt die Ablehnung aus Gründen fehlender Platzkapazität. Dasselbe gilt sinngemäß für den Transport von Blindenhunden in der Fahrgastkabine.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzug je nach Vereinbarung entweder in barem, oder per Banküberweisung auf das in der Rechnung genanntem Bankkonto zahlbar. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist TAXI COSIC berechtigt, von dem betreffen, den Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 12 % pro Monat für offene Rechnungen zu verrechnen.

Vorauskasse oder Barzahlung im Auto sind ebenfalls zulässig, Vorauskasse bei Neukunden aus dem Ausland die Regel. Akzeptiert werden auch Kreditkarten wie Master, Visa Card und American Express. Im Falle einer mitgeführten Kreditkarte des Kunden im Auto kann die Zahlung auch unmittelbar im Auto nach Beendigung des Fahrauftrages erfolgen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt sobald TAXI COSIC über den geforderten und in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann. Für den Fall, dass der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn uns Umstände bekannt werden, dass die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen ist, ist die Firma TAXI COSIC berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner ist die Firma TAXI COSIC berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.

Stornierungen
Eine Stornierung bis zu 5 Tagen vor Leistungsbeginn ist kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu 3 Werktagen vor Leistungsbeginn werden 50% des vereinbarten Gesamtentgelts fällig. Bei Stornierung bis zu 24 Stunden vor Leistungsbeginn werden 100% des vereinbarten Gesamtentgelts fällig. Bei später einlangenden Stornierungen oder bei Nichtantritt der Fahrt wird der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt (100%).
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Datum des Einlangens der Stornoerklärung bei uns.
Allfällige von einem unserer Partner erbrachte und im Mietpreis enthaltene Sonder- Aufwendungen sind unabhängig von einer Stornierung durch den Auftragnehmer zu übernehmen, soweit unsererseits eine kostenfreie Stornierung nicht mehr oder nicht mehr zeitgerecht bewerkstelligt werden kann.

Pflichten und Haftung des Kunden
Pflicht unserer Kunden ist es, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Chauffeurs und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, soweit der Gast auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung und die Firma TAXI COSIC behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, bestehen. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamt- Schuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

Haftung durch uns
Unsere vertragliche Haftung aufgrund des Beförderungsauftrages beschränkt sich auf Schäden, welche nachgewiesenermaßen durch uns zumindest grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung unsererseits für andere Schäden ist ausgeschlossen.

Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluß
Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen- Die Firma TAXI COSIC behält es sich vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen bzw. verschmutzen.

Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfodernis
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma TAXI COSIC und dem Vertragspartner gilt das österreichische Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist die Landeshauptstadt Salzburg, auch wenn der Kunde seinen Gerichtsstand in einem anderen EU Mitgliedsstaat hat. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von TAXI COSIC zuständige Gericht, wobei sie berechtigt ist, den Auftraggeber nach ihrer Wahl auch bei dem, für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Die vorliegenden AGB sind wegen internationaler Geschäftsbeziehungen auch auf der englischen Homepage von TAXI COSIC, ins Englische übersetzt, vorzufinden. Im Falle von inhaltlichen Abweichungen der englischen Übersetzung vom deutschen Urtext gilt allein die Fassung des deutschen Urtextes.

Schäden am Gepäck:
TAXI COSIC haftet nur für solche Schäden am Gepäck, die während der von ihr durchgeführten Fahrten verursacht wurden und für die ein gültiger Beförderungsvertrag besteht. Die Haftung für Verlust oder für Beschädigung von Gepäck ist eingeschränkt, daher empfehlen wir Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

Verspätete Ankunft
Unsere Abfahrtszeiten sind so gelegt, dass Ihnen noch genügend Zeit für das Check-in am Flughafen bleibt. Doch auch bei einer sorgfältigen Organisation können wir die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge großen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht, insbesondere nicht für das Erreichen des Fluges.
Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

Nichtraucherfahrten
Wo nicht anders vermerkt, sind alle Fahrten mit TAXI COSIC Nichtraucherfahrten

Ansprüche wegen Nichtbeförderung
Wenn die Beförderung aus Gründen, die bei TAXI COSIC liegen, nicht oder verspätet durchge- führt wird, beschränkt sich die Ersatzpflicht von TAXI COSIC auf die Rückerstattung des gelei- steten Fahrpreises. Jede weitergehende Haftung von TAXI COSIC ist ausgeschlossen

Salvatoresche Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Vertrags-und Beförderungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Stornokostenversicherung, Reiseunfallversicherung usw.

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